Die Autos, die Krafträder, und die Kleinkrafträder müssen sich in einem guten Zustand befinden, damit die Sicherheit auf der Strasse garantiert wird. Sie dürfen nicht zu laut sein und sie müssen dem Schadstofflimit entsprechen, welche laut dem Gesetz, Art. 79 des Strassenkodes, festgelegt wurde. Deshalb müssen sich die Fahrzeuge einer Revision mit Verfallsdatum laut Art. 80 unterziehen.
Ab dem 01. Jänner 2000, werden auch in Italien die Revisionen den festgelegten Normen: die erste Revision muss vier Jahre nach der ersten Strassenzulassung erfolgen, weiters ist für die Fahrzeuge alle zwei darauffolgenden Jahre die Revision fällig.
Im Jahr 2018 müssen alle Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder, die im Jahr 2014 zugelassen wurden, zur Erstrevision gebracht werden, sowie die im Jahr 2016 bereits die Revision durchgeführt haben.
Das Erstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung bestimmt den Termin der Erstrevision. Falls das Kraftfahrzeug, Kraftrad bzw. Kleinkraftrad neu zugelassen wurde, bestimmt das Jahr der Erstzulassung und der Monat der neuen Zulassungsbescheinigung den Revisionstermin. Die darauffolgenden Prüfungstermine werden vom Monat der vorherigen Revision bestimmt.
TIPP : SPARE ZEIT UND GELD, MERKE DIE REVISION UND DIE JÄHRLICHE INSPEKTION ZUSAMMEN VOR, ONLINE ODER UNTER DER NUMMER 0471 912071
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